Amazon bietet Online-Händlern verschiedene Möglichkeiten, Käufern Rechnungen zur Verfügung zu stellen:
Den Amazon VAT Calculation Service (VCS) können Händler nutzen, die an den
“Umsatzsteuer-Services” des Marktplatzes teilnehmen. Es erfolgt eine vollautomatische
Rechnungserstellung inkl. Umsatzsteuerberechnung seitens Amazon (im Händlerauftrag).
Voraussetzung für die Nutzung von Amazon VCS Lite ist ebenfalls die Teilnahme an den “Umsatzsteuer-Services”.
Wählen Händler diese Option, können sie eigene Rechnungen, z.B. aus ihrem Webshop oder ihrer Warenwirtschaft
an Amazon hochladen. Amazon übernimmt dann nur die Umsatzsteuerberechnung.
Rechnungserstellung und -übermittlung durch magnalister: Mit unserer Rechnungs-Upload Funktion können
Sie entweder vom Webshop erstellte Rechnungen an Amazon hochladen oder Rechnungen durch das
magnalister Plugin erstellen und übermitteln lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Händler, die sich gegen eine Teilnahme an den “Umsatzsteuer-Services” entschieden haben, können den
Amazon VAT Calculation Service (VCS) nicht nutzen. Ihnen bleibt aber trotzdem die Möglichkeit, über den
Amazon Invoice Document Uploader (IDU) ihre selbst erstellten Rechnungen an Amazon hochzuladen.
Der Marktplatz übernimmt in diesem Fall nicht die Umsatzsteuerberechnung.
Die Vorteile der Teilnahme an den “Umsatzsteuer-Services” von Amazon:
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an den “Umsatzsteuer-Services” von Amazon ist die kostenfreie Erweiterung
des Amazon Verkäuferkontos auf “Amazon Business”. Darüber hinaus gelten weitere Bedingungen wie z.B. eine gültige
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf dieser Amazon-Seite.